Wichtige Kundeninformationen

Tabak

 

 

Unsere Tabaksorten 

 

Virginia 

 Burley 

Orient 

 

 

 


 

 

 

 

Aufbewahrung und Lagerung:

Wir empfehlen die Tabakblätter gekühlt oder sogar gefroren aufzubewahren. Dadurch bleiben die Tabakblätter länger frisch.

 

Rechtliches

Tabakblätter sind keine Tabakwaren im steuerrechtlichen Sinn, daher werden sie nicht mit der Tabaksteuer besteuert. Zu Tabakwaren werden sie erst dann, wenn sie zu Zigarettentabak, Pfeifentabak usw. verarbeitet werden. Das bedeutet, wenn Sie vorhaben, aus den Tabakblatt Tabakwaren herzustellen, die nicht für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, so sind Sie selbst für die Versteuerung verantwortlich.

!!Falls Sie also Tabakwaren herstellen möchten, beachten Sie das Tabaksteuergesetz!!


http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html#BJNR187010009BJNG000100000


Andere Verwendungen sind steuerfrei.

Zum Beispiel Tabakblätter, die Sie zum Herstellen von Wand,- Tisch,- Türschmuck usw. einsetzen oder als Dekorationsartikel verwenden, müssen nicht versteuert werden.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.